Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

1 Allgemeines

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Autodachzelten. Sämtliche Angebote erfolgen für den Vermieter freibleibend.

Alle Verträge mit Kunden werden nur unter Vereinbarung der nachstehenden AGB angenommen und durchgeführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Der Mieter wird ausdrücklich auf die zusätzliche Höhe seines Fahrzeuges hingewiesen, wenn der Mietgegenstand montiert ist. Dabei ist zu beachten, dass diese Höhe je nach Dachgepäckträgersystem variieren kann. Der Mieter ist verpflichtet die tatsächliche Höhe seines Fahrzeuges mit montiertem Mietgegenstand selber zu ermitteln, um Schäden für sich, Dritte und den Mietgegenstand zu vermeiden, wenn Fahrbahnen mit eingeschränkter Höhe befahren werden.

Der Mieter hat auf die zulässige Dachlast des Trägerfahrzeuges zu achten.

Dem Mieter wird der Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand und gereinigt übergeben. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über. Dieser verpflichtet sich, in regelmäßigen Abständen, spätestens nach den ersten 50 km und danach alle 500 km den festen Sitz zu überprüfen und wird gegebenenfalls die Schrauben nachziehen.

2 Mietpreis

Der auf der Rechnung jeweils schriftlich vereinbarte Mietpreis hat Gültigkeit.

Die Miete ist im Voraus nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.

Die Mietpreise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gibt der Mieter die Mietsache verspätet zurück, fällt die reguläre Miete/Nacht plus einer zusätzlichen Gebühr von 50% vom Mietpreis an, welche sofort bei Rückgabe des Zeltes an den Vermieter zu entrichten ist. Wird jedoch mit dem Vermieter eine Verlängerung während der regulären Mietzeit vereinbart, fällt nur die Miete/Nacht an.

Die Montage erfolgt am Firmensitz des Vermieters.

3 Haftung des Vermieters

Der Vermieter und seine Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4 Haftung des Mieters

Bei der Übergabe des Mietobjektes an den Mieter wird gemeinsam ein Übergabeprotokoll erstellt, Vorschäden werden dokumentiert. Der Mieter hat den Mietgegenstand in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d.h. in dem Zustand, wie er den Mietgegenstand bei Abholung übernommen hat. Wird der Mietgegenstand im ungereinigten Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter an den Vermieter eine Reinigungsgebühr von 50,00 EUR zu bezahlen, diese wird von der Kaution einbehalten.

Der Mieter haftet persönlich für Schäden an dem Dachzelt.  Gibt der Mieter die Mietsache defekt zurück, so behält der Vermieter zunächst die Kaution ein. Sollten die Reparaturkosten die Kaution übersteigen, ist die Differenz in voller Höhe und unverzüglich vom Mieter zu entrichten.

Sollten die Reparaturkosten unterhalb der Kautionshöhe liegen. wird die Differenz an den Mieter zurückgezahlt. Abgerechnet werden Reparatur sowie Transportkosten zur Werkstatt.

Bei irreparablen Schäden muss das Dachzelt dem Vermieter ersetzt werden.

Dem Mieter wird eine geeignete Haftpflichtversicherung empfohlen, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.

5 Verbotene Nutzung

Dem Mieter sind folgende Nutzungen des Mietgegenstandes untersagt:

– Der Mietgegenstand muss ordnungsgemäß verschlossen und gesichert sein, wenn das

Fahrzeug, auf dem er montiert ist, in Bewegung gesetzt wird.

– Das Fahrzeug, auf dem der Mietgegenstand montiert ist, darf höchstens 130 km/h fahren.

Diese Geschwindigkeit dürfen auch nicht Transportmittel, auf denen das Fahrzeug mitgenommen wird (z.B. Autozüge), überschreiten.

– Der Mietgegenstand darf nicht untervermietet werden.

– Es dürfen keine weiteren Lasten (z.B. Surfbrett, Kanu o.ä.) auf dem Mietgegenstand befestigt werden.

– Dem Mieter ist es in der Regel nicht gestattet den Mietgegenstand während der Mietdauer zu demontieren. Sollte jedoch aus unvorhersehbaren Gründen, der Mietgegenstand demontiert werden müssen, ist der Vermieter von der Haftung ausgeschlossen.

– Haustiere sind im Mietgegenstand nicht gestattet.

6 Rücktritt

Der Mieter kann vor Mietbeginn den Rücktritt erklären, wobei folgende Stornogebühren anfallen:

– bis 22 Tage vor Mietbeginn: 20% des jeweils vereinbarten Mietpreises.

– ab dem 21. Tag bis 8 Tage vor Mietbeginn: 40% des jeweils vereinbarten Mietpreises.

– ab dem 7. Tag bis 3 Tage vor Mietbeginn: 60% des jeweils vereinbarten Mietpreises.

– ab dem 2. Tag vor Mietbeginn und bei Nichtinanspruchnahme: 80% des jeweils vereinbarten Mietpreises.

Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Entscheidend ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter. Dem Mieter bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass durch den Rücktritt oder einen Nichtantritt keine oder wesentlich geringere Kosten angefallen sind, als die oben genannten Gebühren.

7 Kaution

Mit Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von 500€ in bar zu hinterlegen. Kartenzahlung ist nicht möglich.

 

 

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8 Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ergibt sich aus dem Gesetz.